Führerscheinklassen PKW
Die Ausbildung darfst Du regulär mit 17,5 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden
Diese Ausbildung kannst Du mit 16,5 Jahren beginnen. Bei bestehen der praktischen Prüfung erhälst Du eine Prüfbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung darfst Du zunächst erst einmal nur mit einem eingetragenen Begleiter fahren.
Bei der Schlüsselzahl B 96 handelt es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse , sondern um eine Schlüsselzahl als Zusatzeintrag im Führerschein. Mit diesem Zusatzeintrag darfst Du einen Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes (Fahrzeug und Anhänger) erhöht sich auf höchstens 4250 kg.
Vorteil gegenüber BE Führerschein:
Es ist keine Prüfung erforderlich. Lediglich eine Tagesschulung durch den Fahrlehrer ist notwendig. Die Schulung wird im Anschluss durch den Fahrlehrer bescheinigt.
Die Ausbildung darfst Du mit 17,5 Jahren beginnen. Wenn Du bereits im Besitz des BF 17 bist, kannst du mit 16,5 Jahren beginnen. Hierfür benötigst Du nur eine praktische Prüfung.
Mit der Klasse BE darfst Du KFZ der Klasse B mit Anhänger über 750 kg bis maximal 3500 kg bewegen.
Führerscheinklassen Motorrad
Führerscheinklasse A
Alle Krafträder
Führerscheinklasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung
Führerscheinklasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW